E-Rechnung
E-Rechnung für Ingenieur- und Planungsbüros
Die E-Rechnung wird im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen Schritt für Schritt Pflicht. Was wann gilt – und wie Sie E-Rechnungen ohne Zusatzsoftware erstellen.
Was gilt wann?
seit 1. Januar 2025
Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können – auch kleine Büros.
bis 31. Dezember 2026
Übergangszeit: Papierrechnungen und andere elektronische Formate wie ein einfaches PDF bleiben im Geschäftsverkehr noch zulässig.
ab 1. Januar 2027
Büros mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen Rechnungen an Unternehmen als E-Rechnung ausstellen.
ab 1. Januar 2028
Die Pflicht zur Ausstellung gilt für alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen – unabhängig vom Umsatz.
Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, sie aber empfangen können. Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gilt die XRechnung je nach Behörde bereits heute, meist mit Leitweg-ID.
Ist ein PDF eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den die Buchhaltung des Empfängers automatisch auslesen kann. Ein PDF per E-Mail gilt nach der Übergangszeit nicht mehr als E-Rechnung. Üblich sind zwei Formate: die XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD/Factur-X (ein lesbares PDF mit eingebettetem XML).
So erstellt Honodo E-Rechnungen
Aus jeder festgeschriebenen Rechnung – Standard-, Abschlags- und Schlussrechnung – entstehen XRechnung und ZUGFeRD/Factur-X nach EN 16931.
ZUGFeRD wird als PDF/A-3 mit eingebettetem XML erzeugt: Ihr Kunde sieht die gewohnte Rechnung, seine Buchhaltung liest die Daten automatisch.
Käuferreferenz bzw. Leitweg-ID tragen Sie direkt in der Rechnung ein.
Ohne externe Dienste und ohne Zusatzkosten – in jedem Tarif enthalten.
Testen Sie es mit Ihrer nächsten Rechnung – 14 Tage kostenlos, ohne Installation.
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