Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Honodo (nachfolgend „Plattform“) durch den jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Anbieter ist die Honodo GbR (nachfolgend „Anbieter“); die vollständigen Angaben ergeben sich aus dem Impressum.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform zur Nutzung über das Internet bereit. Die Plattform dient der Verwaltung von Projekten und Kunden, der Erstellung von Angeboten und Honorarangeboten, der Durchführung von HOAI-Honorarberechnungen, der Erstellung von Rechnungen (einschließlich Abschlags- und Schlussrechnungen), der Erzeugung von PDF-Dokumenten und E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) sowie der Dokumentenhistorie.
(2) Die Nutzung erfolgt ausschließlich online über einen aktuellen Webbrowser. Die Überlassung von Software zur Installation beim Kunden ist nicht geschuldet.
(3) Die Plattform unterstützt die Erstellung von Berechnungen und Dokumenten. Die fachliche, rechtliche und steuerliche Prüfung der erstellten Berechnungen und Dokumente obliegt dem Kunden. Der Anbieter erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 3 Kostenloser Test, Pilotphase
(1) Auf Anfrage stellt der Anbieter Pilot- und Testzugänge bereit, die er selbst einrichtet. Für diese Zugänge ist die Angabe von Zahlungsdaten nicht erforderlich; ein kostenpflichtiger Vertrag kommt hier ausschließlich durch ausdrückliche gesonderte Beauftragung zustande. Für die Selbstregistrierung über die Website gilt § 9.
(2) Im unentgeltlichen Testbetrieb wird die Plattform ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit und ohne Anspruch auf den Fortbestand einzelner Funktionen bereitgestellt. Der Kunde ist gehalten, im Testbetrieb erstellte Dokumente, deren Verlust ihn schädigen würde, zusätzlich lokal zu speichern; die Plattform stellt hierfür alle erzeugten Dokumente als PDF zum Download bereit.
(3) Beide Parteien können die Testnutzung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden.
§ 4 Registrierung, Benutzerkonten, Mandant
(1) Die Nutzung setzt die Einrichtung eines Mandanten (Büro) und persönlicher Benutzerkonten voraus. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben und aktuell zu halten.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Benutzerkonten sind personengebunden; eine Weitergabe an Dritte oder die gleichzeitige Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist unzulässig. Der Kunde stellt sicher, dass seine Benutzer diese AGB einhalten.
(3) Der Kunde verwaltet Rollen und Berechtigungen seiner Benutzer selbst und trägt die Verantwortung für die von ihm vorgenommene Rechtevergabe.
(4) Bei konkretem Verdacht auf Missbrauch eines Kontos ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Zugang vorübergehend zu sperren; der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
§ 5 Leistungen des Anbieters, Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt die Plattform am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums) bereit. Für die Anbindung des Kunden an das Internet und die Beschaffenheit seiner Endgeräte ist der Kunde verantwortlich.
(2) Während des unentgeltlichen Testbetriebs wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesagt. Verfügbarkeits- und Supportzusagen für den kostenpflichtigen Betrieb werden mit der jeweiligen Beauftragung vereinbart.
(3) Der Anbieter darf Wartungsarbeiten durchführen. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und in angemessener Frist angekündigt.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform für eigene Zwecke zu nutzen.
(2) Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, ihren Datenbankstrukturen, Marken und Inhalten verbleiben beim Anbieter. Rechte am Quellcode werden nicht eingeräumt.
(3) Die vom Kunden mit der Plattform erstellten Dokumente (Angebote, Rechnungen, PDF- und E-Rechnungs-Dateien) darf der Kunde zeitlich unbegrenzt für seine Geschäftszwecke verwenden.
§ 7 Daten des Kunden, Datenschutz, Datensicherung
(1) Die vom Kunden in der Plattform erfassten Inhalte (Projekt-, Kunden-, Angebots-, Rechnungs- und Dokumentdaten) verbleiben in der Verfügungsbefugnis des Kunden. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(3) Es obliegt dem Kunden, von wesentlichen Dokumenten — insbesondere gestellten Rechnungen und E-Rechnungs-Dateien — eigene Kopien außerhalb der Plattform aufzubewahren, soweit ihn gesetzliche Aufbewahrungspflichten treffen. Die Plattform stellt alle erzeugten Dokumente hierfür als PDF bzw. im strukturierten E-Rechnungsformat zum Download bereit.
§ 8 Pflichten des Kunden, missbräuchliche Nutzung
(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm erfassten Daten und erstellten Dokumente verantwortlich, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit von Honorarberechnungen, Angeboten und Rechnungen sowie deren steuerliche Behandlung.
(2) Dem Kunden ist insbesondere untersagt: die Plattform in einer Weise zu nutzen, die ihren Betrieb, ihre Sicherheit oder Integrität beeinträchtigt (u. a. Umgehung von Zugangskontrollen, automatisierte Massenzugriffe, Einbringen von Schadcode); rechtswidrige Inhalte einzustellen oder über die Plattform zu versenden; die E-Mail-Versandfunktion für unverlangte Werbung zu nutzen; die Plattform Dritten außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs zur Verfügung zu stellen; sowie Sicherheitsmechanismen ohne ausdrückliche schriftliche Gestattung zu untersuchen oder zu umgehen.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter den Zugang nach erfolgloser Abmahnung — bei Gefahr im Verzug auch ohne vorherige Abmahnung — sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 9 Entgelte, Laufzeit, Kündigung
(1) Bei der Selbstregistrierung geht der entgeltlichen Nutzung eine unentgeltliche Testphase von 14 Tagen voraus. Kündigt der Kunde innerhalb der Testphase, endet der Vertrag mit Ablauf der Testphase; ein Entgelt fällt nicht an. Ohne Kündigung geht der Vertrag nach Ablauf der Testphase in die bei der Registrierung gewählte entgeltliche Vertragsvariante über. Für die Einlösung eines Aktionscodes gelten die Absätze 8 und 9.
(2) Es stehen zwei Vertragsvarianten zur Wahl:
a) Jahresvertrag — Mindestlaufzeit 12 Monate, Verlängerung um jeweils 12 Monate, Kündigungsfrist 4 Wochen zum Laufzeitende.
b) Monatlich kündbar — Mindestlaufzeit 1 Monat, Verlängerung um jeweils 1 Monat, Kündigungsfrist 2 Wochen zum Laufzeitende.
(3) Laufzeit und Abrechnung werden in persönlichen Abrechnungsmonaten bemessen. Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit dem ersten entgeltpflichtigen Tag nach Ablauf der Testphase bzw. des Aktionszeitraums nach Absatz 8 (Stichtag); jeder Abrechnungsmonat endet mit Ablauf des Tages vor dem entsprechenden Kalendertag des Folgemonats. Hat ein Monat diesen Kalendertag nicht, beginnt der Abrechnungsmonat am Monatsletzten; danach gilt wieder der ursprüngliche Kalendertag. Beginnt die Entgeltpflicht beispielsweise am 15. April, läuft der erste Abrechnungsmonat bis einschließlich 14. Mai; eine einmonatige Laufzeit endet mit Ablauf des 14. Mai, eine zwölfmonatige mit Ablauf des 14. April des Folgejahres.
(4) Die Abrechnung erfolgt in beiden Varianten monatlich je Abrechnungsmonat nach Absatz 3; eine Vorauszahlung für längere Zeiträume ist nicht geschuldet. Jeder Abrechnungsmonat wird mit dem vollen vereinbarten Monatsentgelt berechnet; eine anteilige Abrechnung findet nicht statt. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der vom Kunden gebuchten Lizenz. Maßgeblich für die Preisstufe ist die Zahl der gebuchten Nutzerplätze; ab dem vierten Nutzerplatz gilt der Bürogrundpreis einschließlich zehn Nutzerplätzen. Darüber hinausgehende Nutzerplätze können einzeln oder als Zehnerpaket gebucht werden; das Zehnerpaket ist günstiger als zehn Einzelplätze. Je weiterem Standort wird ein Aufschlag berechnet; weitere Standorte verändern die Preisstufe nicht und umfassen keine zusätzlichen Nutzerplätze. Die Preise werden dem Kunden vor Vertragsschluss sowie vor jeder Erweiterung in Textform transparent ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise der gewählten Vertragsvariante; spätere Änderungen der Preisliste gelten für bestehende Verträge nur nach gesonderter Vereinbarung. Bei einem Wechsel der Vertragsvariante gelten die zum Zeitpunkt des Wechsels ausgewiesenen Preise der neuen Variante. Für Verträge, die vor Einführung der persönlichen Abrechnungsmonate geschlossen wurden, gelten Absatz 3 und die Bestimmungen zum Abrechnungszeitraum in Absatz 4 in der bei Vertragsschluss vereinbarten Fassung (Laufzeitende mit Ablauf des Kalendermonats, entgeltfreier angebrochener Eintrittsmonat, Abrechnung je Kalendermonat).
(5) Eine Erweiterung der Lizenz wird sofort wirksam und ab dem laufenden Abrechnungsmonat berechnet. Eine Verringerung der Lizenz sowie ein Wechsel der Vertragsvariante werden zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode wirksam; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Werden sie während der Testphase bzw. des Aktionszeitraums veranlasst, werden sie mit Beginn der Entgeltpflicht wirksam; die Laufzeit nach Absatz 2 richtet sich dann von Anfang an nach der neu gewählten Vertragsvariante.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Nach Beendigung des Vertrags bleibt der Zugang für 30 Tage zum Zweck des Datenexports bestehen; in diesem Zeitraum werden keine weiteren Entgelte berechnet. Der Kunde kann seine Dokumente in den in § 7 Abs. 3 genannten Formaten herunterladen. Danach wird der Zugang geschlossen. Die Daten des Kunden werden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Anbieters entgegenstehen.
(8) Löst der Kunde bei der Registrierung einen gültigen Aktionscode ein, der kostenlose Kalendermonate gewährt, tritt an die Stelle der Testphase nach Absatz 1 ein unentgeltlicher Aktionszeitraum. Er umfasst die beim Aktionscode vor der Registrierung angegebene Zahl von Kalendermonaten und beginnt am Tag der Registrierung. Er endet mit Ablauf des Tages vor dem entsprechenden Kalendertag des letzten Aktionsmonats; fehlt dieser Kalendertag, mit Ablauf des Tages vor dem Monatsletzten. Kündigt der Kunde bis einschließlich zum letzten Tag des Aktionszeitraums, endet der Vertrag mit Ablauf des Aktionszeitraums, ohne dass ein Entgelt anfällt; Absatz 7 gilt entsprechend. Ohne Kündigung geht der Vertrag am Folgetag in die gewählte entgeltliche Vertragsvariante über; die Laufzeit nach Absatz 2 beginnt mit diesem Tag, Absatz 4 gilt. Die Entgeltpflicht für während des Aktionszeitraums gebuchte Erweiterungen der Lizenz beginnt ebenfalls erst mit diesem Tag.
(9) Gewährt ein bei der Registrierung eingelöster Aktionscode einen prozentualen Nachlass, ermäßigt sich das monatliche Entgelt für die Lizenz nach Absatz 4 um den beim Aktionscode vor der Registrierung angegebenen Prozentsatz — für die dort angegebene Zahl von Abrechnungsmonaten oder, soweit so angegeben, dauerhaft. Der Nachlass gilt für die ersten Abrechnungsmonate ab dem Stichtag nach Absatz 3 in der angegebenen Zahl; der Zeitraum wird vor der Registrierung mit Datum ausgewiesen. Er verschiebt oder verlängert sich nicht dadurch, dass ein Abrechnungsmonat — etwa mangels Lastschriftmandat — nicht oder verspätet abgerechnet wird; auch ein durch 100 % Nachlass auf null Euro reduzierter Abrechnungsmonat zählt mit. Gesondert vereinbarte Einmalposten sind ausgenommen. Ein Wechsel der Vertragsvariante oder der Lizenz lässt den Nachlasszeitraum unberührt; der Nachlass bezieht sich dann auf das jeweils geltende Entgelt. Nach Ablauf gilt das Entgelt nach Absatz 4 ohne Nachlass.
(10) Ein Aktionscode kann je Kunde nur einmal und nur bei der Registrierung eingelöst werden; mehrere Aktionscodes sind nicht kombinierbar. Die zugesagten Vorteile gelten so, wie sie bei der Einlösung angezeigt wurden; spätere Änderungen eines Aktionscodes wirken nur für neue Einlösungen. Eine Barauszahlung oder Verrechnung ist ausgeschlossen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Mietrechts mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich und nachvollziehbar an und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Fehleranalyse.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Obliegenheit des Kunden aus § 7 Abs. 3 entstanden wäre.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit die Plattform unentgeltlich bereitgestellt wird (§ 3), haftet der Anbieter darüber hinaus nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Arglist.
§ 12 Änderungen der Plattform und dieser AGB
(1) Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter und darf Funktionen ändern oder ergänzen, soweit der vereinbarte Leistungsumfang im Kern erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(2) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mit angemessener Frist in Textform angekündigt und gelten für bestehende kostenpflichtige Verträge nur, wenn der Kunde ihnen zustimmt.
§ 13 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 15. Oktober 2026